Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten

auf dem Postweg an:

AXA Versicherung AG
c/o GF Beinroth GmbH
Ferdinand-Braun-Straße 10
74074 Heilbronn

per Telefax an +49 (0)7131 164993
per Email an info@beinroth.de

Sofern Sie einen Versicherungsbeginn beantragen, der vor dem Ablauf der Widerrufsfrist liegt, erklären Sie sich einverstanden, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf dieser Frist beginnt und der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) – abweichend von der gesetzlichen Regelung – vor Ablauf der Frist fällig, d. h. unverzüglich zu zahlen ist.

Formular für den Widerruf

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Falle einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich je nach Zahlweise wie folgt berechnet:

Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat multipliziert mit 1/360 der ausgewiesenen Jahresprämie 1/330 der ausgewiesenen 11-Monatsprämie 1/300 der ausgewiesenen 10-Monatsprämie 1/270 der ausgewiesenen 9-Monatsprämie 1/240 der ausgewiesenen 8-Monatsprämie 1/210 der ausgewiesenen 7-Monatsprämie 1/180 der ausgewiesenen Halbjahresprämie 1/150 der ausgewiesenen 5-Monatsprämie 1/120 der ausgewiesenen 4-Monatsprämie 1/90 der ausgewiesenen Vierteljahresprämie 1/60 der ausgewiesenen 2-Monatsprämie 1/30 der ausgewiesenen Monatsprämie

Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.“

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Rückgaberecht

Wenn eine Doppelkarte / eVB nicht mehr benötigt wird

Aus verschiedenen Gründen kann es passieren, dass Sie mit der Doppelkarte für Zollkennzeichen oder der eVB für Kurzzeitkennzeichen keine Zulassung erwirken können. Selbstverständlich ist es problemlos möglich die Versicherung dann ohne Zusatzkosten zu stonieren.

Stornierung einer eVB für eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherung

Unsere eVBs sind sofort nach Übermittlung an Sie aktiv und können innerhalb 14 Tagen für eine Zulassung benutzt werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage können Sie bei uns die Gutschrift anfordern sofern noch keine Zulassung mit der eVB durchgeführt wurde. Wir erstatten dann die von Ihnen an uns gezahlte Versicherungsprämie zurück.

Rückgabe von Doppelkarten für Zollkennzeichen-Versicherungen

Benötigen Sie die Doppelkarte nicht mehr, können Sie diese an uns im Original zurücksenden. Wir erstatten die an uns gezahlte Versicherungsprämie zurück sofern keine Zulassung mit der Doppelkarte bewirkt wurde und der gesamte von uns ausgegebene Kartensatz (inkl. grüner Karte) an uns zurückgegeben wird.

Allgemeines:

Wir vermitteln ausschließlich Versicherungen, keine Kennzeichen!

Wir verwenden Cookies:

Mit der Nutzung unserer Seiten erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden und bestätigen, die
Erstinformation gemäß § 11 VersVermV gelesen und verstanden zu haben.

Diensteanbieter:
GF Beinroth GmbH
Ferdinand-Braun-Straße 10
74074 Heilbronn