Wichtige Hinweise
KFZ-Steuer
Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) unterliegen der Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Die KFZ-Steuer ist immer für einen vollen Monat zu entrichten. Also auch dann, wenn Sie das Ausfuhrkennzeichen nur für die Dauer von z.B. 15 Tage beantragen, ist KFZ-Steuer für eine Monat zu entrichten.
Unterlagen die für die Zulassung benötigt werden
Für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichens) werden folgende Unterlagen benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheingung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
- Deckungskarte für Ausfuhrkennzeichen
- Gültige Hauptuntersuchungsbericht
- bei noch zugelassenem Fahrzeug: bisherige Nummernschilder
- Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebestätigung)
- Bescheinigung des Finanzamtes, das vorab die Kfz-Steuer entrichtet wurde oder Steuereinzugsermächtigung
- Bei Zulassung auf eine Firma Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug.
Bei Zulassung mit Vollmacht zusätzlich:
- Ausweis des Bevollmächtigten und ggf. Ausweis des Halters
- Zulassungsvollmacht
WICHTIG: Es besteht nahezu bei allen Landratsämtern eine Vorführpflicht für das zuzulassende Fahrzeug. Dies bedeutet, dass Sie keine Zulassung erwirken können, wenn das Fahrzeug nicht vorgeführt werden kann, da es z.B. im Ausland steht.
Da die Vorschriften der einzelnen Zulassungsstellen unterschiedlich sind, ist die vorgenannte Auflistung als beispielhaft anzusehen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen KFZ-Zulassungsstelle welche Unterlagen Sie genau benötigen.
Kosten
Die Gebühren beim Landratsamt sowie die Preise für die Schilder sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichens) müssen Sie mit ca. 33,00 EUR rechnen. Müssen noch Fahrzeugpapiere erstellt werden nochmals ungefähr 10,00 EUR Bei den Schildern müssen Sie mit ca. 20,00 EUR rechnen. Am besten erfragen Sie die genauen Preise vor Ort.
Verfahren
Verfahren bei Ausfuhrversicherungen (Zollkennzeichen-Versicherungen)
Die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichens) ist im Gegensatz zur eVB bei Kurzzeitkennzeichen Online leider nicht möglich. Dies liegt daran, dass die Zulassungsstellen hier noch mit papierhaften Deckungskarten (gelber Formularsatz mit grüner Karte) arbeiten. Wenn Sie eine Deckungskarte bei uns beantragen müssen wir Ihnen diese im Anschluss per Post zukommen lassen. Der Versand erfolgt per Einschreiben. Benötigen Sie die Deckungskarte schneller, so nennen wir Ihnen gerne einen unserer zahlreichen Kooperationspartner in Ihrer Nähe.
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz besteht aus
- der Haftpflichtversicherung mit gesetzlichen Mindestdeckungssummen
- der Vollkaskoversicherung inkl. Teilkaskoversicherung (sofern beantragt und auch möglich)
- dem Schutzbrief für den Fall der Panne oder des Unfalls
Der Deckungsbereich dieses Versicherungspaketes ergibt sich aus der grünen Karte. Die Länder, in denen Versicherungsschutz besteht kann variieren. Aktuell bieten wir in der Haftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz für Marokko, den Iran, Israel und die Tunesien. Sofern wir zukünftig Änderungen am Deckungsbereich vornehmen, können Sie dies hier nachlesen.
Sofern Sie eine Vollkaskoversicherung beantragt haben, gilt diese nur in den in den Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) für Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen unter A.2.5. genannten Ländern. Der Versicherungsschutz kann auf die Schweiz erweitert werden.
TÜV
Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen muss das Fahrzeug für den zu beantragenden Zeitraum des Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichens) über einen gültigen TÜV verfügen.
Deckungskarten
Unsere Deckungskarten dürfen in keinem Fall abgeändert werden. Fest eingedruckte Laufzeiten und Fahrzeugtypen dürfen nicht verändert werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir die Zulassungsdaten von der KFZ-Zulassungsstelle übermittelt bekommen und Abweichungen bei der Laufzeit und/oder der Fahrzeugart automatisch abgleichen. Sollte es hier zu Abweichungen kommen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Sollte es einmal erforderlich sein, dass eine Doppelkarte geändert werden muss, sprechen Sie uns bitte vor Zulassung an.