KFZ-Steuer
Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen)
unterliegen der Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Die KFZ-Steuer ist immer für einen
vollen Monat zu entrichten. Also auch dann, wenn Sie das Ausfuhrkennzeichen nur
für die Dauer von z.B. 15 Tage beantragen, ist KFZ-Steuer für eine Monat zu
entrichten.
Unterlagen die für die Zulassung benötigt
werden
Für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichens) werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei Zulassung mit Vollmacht zusätzlich:
WICHTIG: Es besteht nahezu bei allen
Landratsämtern eine Vorführpflicht für das zuzulassende Fahrzeug. Dies
bedeutet, dass Sie keine Zulassung erwirken können, wenn das Fahrzeug nicht
vorgeführt werden kann, da es z.B. im Ausland steht.
Da die Vorschriften der einzelnen Zulassungsstellen unterschiedlich sind, ist
die vorgenannte Auflistung als beispielhaft anzusehen. Erkundigen Sie sich bei
Ihrer zuständigen KFZ-Zulassungsstelle welche Unterlagen Sie genau benötigen.
Kosten
Die Gebühren beim Landratsamt sowie die Preise für die Schilder sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichens) müssen Sie mit ca. 33,00 EUR rechnen. Müssen noch Fahrzeugpapiere erstellt werden nochmals ungefähr 10,00 EUR Bei den Schildern müssen Sie mit ca. 20,00 EUR rechnen. Am besten erfragen Sie die genauen Preise vor Ort.